ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Zum Zwecke der Vertragsbeziehungen, die im Rahmen der Unternehmenstätigekit der Gesellschaft HORY GmbH, Tröpolach 145 - 149, 9631 Tröpolach, IČ: FN346775p, DIČ: ATU65729802, Zustellungsanschrift : Česká republika, 130 00 Praha 3, Písecká 5, zwischen dieser Gesellschaft als Inhaberin und Betriebsführerin der Apartments in Tröpolach, Wohnhausanlange, 9631 Tröpolach 145-149 (weiter nur „Betriebsführerin“) und den Konsumenten der Dienstleistungen der Betriebsführerin (weiter nur „Klient“) veröffentlicht die Betriebsführerin folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (weiter nur „AGB“).
2. Grundbegriffe
- Unter „Objekt“ versteht sich ein Appartement im Eigentum der Betriebsführerin, welches sich an folgender Anschrift befindet: Österreich, Tröpolach, Wohnhausanlange, 9631 Tröpolach 145-149, und welches auf dessen Internetseiten www.booknassfeld.at als ein Aufenthaltsappartement ausgeschrieben wird.
- Unter einem „Apartment-Aufenthalt“ versteht sich eine temporäre Unterkunft für die angeforderte Dauer in den Apartments, die im Eigentum der Betriebsführerin stehen und an der in Art. 1 der AGB erwähnten Adresse situiert sind (weiter nur „Aufenthalt“).
- Die Dienstleistung der Betriebsführerin ist der Aufenthaltsverkauf von Unterkünften im Sinne des Aufenthalts Art. 2 Abs. 2 der AGB.
- Als Auftrag gilt jede Reservierung eines Aufenthalts durch einen Klienten, die seitens der Betriebsführerin bestätigt und für welche der Vertragspreis im Sinne von Art. 3.2 der AGB erstattet wurde. Ein solcher Auftrag ist verbindlich, sobald der Klient den vereinbarten Vertragspreis der Betriebsführerin beglichen hat. Bis zur Begleichung des Vertragspreises liegt lediglich eine Reservierung des Aufenthalts vor, welche einseitig seitens des Klienten unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen storniert werden kann.
- Mit Auftragsaufgabe über ein angebotenes Objekt stimmt der Klient dem aktuellen Wortlaut der auf der Internetseite www.booknassfeld.at aufgeführten AGB zu, welche somit zu einem unteilbaren Bestandteil der aufgrund der Bestellung entstandenen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Klienten und der Betriebsführerin werden.
3. Anmeldung, Vertragsabschluß, und Zahlungsbedingungen
- Die Vertragsbeziehung zwischen dem Klienten und der Betriebsführerin entsteht aufgrund eines Auftrags im Sinne von Art. 2 Abs. 4. dieser AGB.
- Der Klient kann seinen Aufenthalt elektronisch auf der Internet-Seite www.booknassfeld.at , via E-mail auf info@booknassfeld.at, oder schriftlich an die Anschrift, welche für die Zustellung bestimmt wurde, reservieren. Falls die Reservierung akzeptiert wird, verpflichtet sich die Betriebsführerin den Klienten unverzüglich über die Annahme seines Aufenthaltes zu benachrichtigen, dies in Form einer Bestätigung der Reservierung, und sendet ihm gleichzeitig i) Unterlagen zur Bezahlung des Aufenthaltes, d.h. die Rechnung über den Betrag, der dem Gesamtpreis des gebuchten Aufenthalts entspricht und 14 Tage vor dem ersten Tag des gebuchten Aufenthalts fällig wird.
- Der Vertrag zwischen dem Klienten und der Betriebsführerin gilt als abgeschlossen, wenn der Preis für den betreffenden Aufenthalt in der Höhe nach Art. 3 Abs. 2 dieser AGB beglichen wird. Falls der Klient den Betrag nicht innerhalb des Fälligkeitstermins (dh spätestens 14 Tage vor dem ersten Tag des Aufenthalts) bezahlt, ist der Betreiber berechtigt, über diesen Aufenthalt wieder frei zu verfügen.
4. Vertragspreis
- Der endgültige Preis für den bestellten Aufenthalt ergibt sich aus der aktuellen Preisliste der Betriebsführerin, welche auf der Internet-Adresse : www.booknassfeld.at publiziert wird. Der Betriebsführer behält sich vor, seine Preisliste zu modifizieren. Falls jedoch die Reservierung des Objektes bereits durchgeführt wurde, gelten für den Klienten diejenigen Preise, welche zur Zeit der Reservierung gültig waren.
- In den Preisen ist der übliche Energieverbrauch miteinbezogen, solange in der Beschreibung nicht etwas anderes steht. Im Aufenthaltspreis sind insbesondere folgende Dienstleistungen nicht einbezogen:
- Reinigung des Apartments während des Aufenthaltes
- Die sog. Tourismusgebühr, welche die Betriebsführerin der zuständigen Österreichischen Behörde pflichtgemäß abführen muss,
- Zusätzlicher Parkplatz, und
- Preis für die Endreinigung.
3. Die Preise für die in Art. 4 Abs. 2 aufgeführten Dienstleistungen werden auf der Internetseite der Betriebsführerin www.booknassfeld.at publiziert.
5. Anreise und Abreise, Kürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
- Die Anreise des Klienten in das Objekt erfolgt am 1. Tag des bestellten Aufenthaltes zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, die Abreise bis 10:00 Uhr am letzten Tag des Aufenthaltes. Im Fall, dass der Klient außerhalb dieser Zeiten anreisen möchte, ist er verpflichtet rechtzeitig, spätestens jedoch bis 12.00 Uhr am ersten Tag des bestellten Aufenthaltes, die Betriebsführerin auf folgenden Rufnummern darüber in Kenntnis zu setzen: Rufnummer der Rezeption: +43 664 882 82 288, eventuell das Büro in Prag: +420 775 733 463 und die Uhrzeit der voraussichtlichen Anreise mitzuteilen. Falls der Klient dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Betriebsführerin berechtigt, ihm eine Vertragsbuße in Höhe eines eintägigen Aufenthalts im betreffenden Apartment, wie diese auf der Internet-Adresse www.booknassfeld.at aufgeführt ist, zu verrechnen. Für den Fall, dass der Kunde einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden am 1.Tag reserviert, ist der Kunde verpflichtet ,den Betreiber unverzüglich telefonisch zu kontaktieren und ihn über den gebuchten Aufenthalt zu informieren.
- Verspätete Anreise im Sinne der vorherigen Bestimmungen begründet in keinem Fall einen Anspruch des Klienten auf einen Preisnachlass von dem bereits vergüteten Aufenthaltsvertragspreis.
6. Änderungen der vereinbarten Bedingungen
- Sollten außergewöhnliche Umstände, und Umstände in Folge höherer Gewalt (vis maior) eintreten, kann die Betriebsführerin den bestellten Aufenthalt durch Kündigung annullieren, oder in Übereinstimmung mit dem Klienten ändern (Termin, Preis).
- Falls der bestellte Aufenthalt bereits begonnen hat, hat die Betriebsführerin Anspruch auf Vergütung der bislang gewährten Dienstleistungen.
- Bei Stornierung des Aufenthaltes von Seiten der Betriebsführerin ist diese verpflichtet den Klienten über diese Tatsache ohne unnötigen Verzug zu benachrichtigen und ihm binnen 7 Tagen den bereits vergüteten Vertragspreis oder dessen Teil zurückzuerstatten, und, falls der Klient darum ersucht, ihn vorzugsweise auf eine freie Stelle zu einem anderen freien Aufenthaltstermin nach seiner Wahl, einzuordnen.
7. Rechte und Verpflichtungen des Klienten
- Der Klient verpflichtet sich, sämtliche Erfordernisse, die zur ordentlichen Gewährleistung des Aufenthaltes als auch der Dienstleistungen nötig sind, zu erfüllen, insbesondere wahrheitstreu und vollständig die Aufenthaltsreservierung im betreffenden Objekt auszufüllen oder den berechtigten Anweisungen der Betriebsführerin Folge zu leisten.
- Das reservierte Objekt kann lediglich von der Maximalanzahl der Personen belegt werden, welche auf der oben genannten Internetseite aufgeführt ist. Weitere Personen werden seitens der Betriebsführerin nicht akzeptiert. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nicht mit Tieren betreten werden darf.
- Der Klient ist für alle seinerseits oder seitens seiner Begleitpersonen verursachte Schäden verantwortlich, ausgenommen sind Fälle, bei welchen er nachweislich beweist, dass er für diese Schäden nicht verantwortlich ist. Dasselbe gilt, falls der Betriebsführerin durch Verschulden des Klienten ein Schaden entsteht, infolge dessen es nicht möglich ist, das Objekt für einen weiteren Aufenthalt zu übergeben. In einem solchem Fall unterliegt der Klient der Verpflichtung, diese Schäden der Betriebsführerin in voller Höhe, spätestens am letzten Tag seines Aufenthalts zu vergüten. Im Falle des Verzugs ist die Betriebsführerin berechtigt, dem Klienten eine Vertragsgeldbuße in Höhe von 10,- Euro pro Verzugstag zu berechnen.
- Der Klient ist verpflichtet, die Betriebsordnung des gemieteten Objekts einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere:
- ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten,
- in den Innenräumen des Objekts das Rauchen zu unterlassen,
- innerhalb des Objekts als auch in seiner Umgebung Ordnung und Sauberkeit zu wahren,
- ordnungsgemäß und rechtzeitig der Betriebsführerin alle Schäden, welche im Objekt während seines Aufenthaltes entstanden sind, zu melden - Der Klient ist für die Richtigkeit der aufgeführten Angaben über seine Person als auch über die ihn begleitenden Personen verantwortlich.
- Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass er voll und ganz für Schäden verantwortlich ist, welche durch sein Verschulden dem Betriebsführer entstehen (Sanktionen der österreichischen Verwaltungsbehörden etc.)
- Für die Nichteinhaltung jeglicher Pflichten des Klienten, wie sie in diesem Artikel aufgeführt sind, ist der Betriebsführer berechtigt, dem Klienten eine Vertragsbuße in Höhe von 10 Euro für jeden solchen Verstoß zu berechnen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wird hiermit nicht abgegolten und bleibt somit vorbehalten.
- Im Falle eines Verstoßes durch den Klienten oder eine seiner Begleitpersonen gegen das Rauchverbot im betreffenden Objekt ist die Betriebsführerin berechtigt, ihm eine Vertragsbuße in Höhe von 100 Euro für jeden einzelnen Fall zu berechnen.
8. Haftung
- Der Betriebsführer hält ausdrücklich fest, dass er nicht für die Schäden an Gegenständen oder Eigentum des Klienten, welche im Laufe seines Aufenthaltes im betreffenden Objekt entstehen, verantwortlich ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Schäden durch Verschulden der Betriebsführerin entstanden sind.
9. Reklamationsverfahren
- Der Klient ist verpflichtet eventuelle Mängel ohne unnötige Verzögerung während seines Aufenthaltes direkt bei der Betriebsführerin an der Rufnummer der Rezeption Tröpoalch +43 664 882 82 288 oder des Büros in Prag +420 775 733 463 zu melden und eingehend zu beschreiben. Die Betriebsführerin verpflichtet sich, diese Mängel ohne unnötige Verzögerung zu beseitigen. Falls dies nicht möglich ist, fasst sie mit dem Klienten eine schriftliche Reklamation ab. Die Reklamation wird in zwei Ausfertigungen abgefasst (1 für die Betriebsführerin und 1 für den Klienten), und muss seitens des Klienten unterzeichnet werden.
- Der Klient verpflichtet sich, das Auftreten des Mangels der Betriebsführerin innert 24 Stunden nach dessen Feststellung mitzuteilen. Andernfalls fallen seine Ansprüche aus diesen Mängeln außer Betracht.
- Falls der Klient aus von ihm zu vertretenden Gründen den Aufenthalt im Objekt während der bestellten Zeit oder im vereinbartem Ausmaß nicht nützt, entsteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung, oder auf Preisnachlass von dem Vertragspreis.
10. Vertragslaufzeit
- Der Klient kann jederzeit einseitig den Auftrag kündigen, jedoch lediglich unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
- Die Kündigung des Auftrags ist gültig, falls der Klient diese in schriftlicher Form abfasst, die Bestätigung über die Bezahlung des Vertragspreises beilegt und die aufgeführten Belege nachweislich dem Betriebsführer zustellt. Falls die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt wird, ist die Betriebsführerin berechtigt, dem Klienten eine sog. Stornogebühr zu verrechnen, welche eine Vergütung des Schadens darstellt, der dem Betriebsführer durch vorzeitiges Erlöschen des Auftrags entstanden ist. Die Betriebsführerin ist berechtigt, die Stornogebühr einseitig gegenüber dem bereits vergüteten Vertragspreis oder dessen Teil zu verrechnen. Für die Festlegung der Stornogebühr im Sinne dieses Artikels ist folgendes entscheidend: bei der E-Mail – der Zeitpunkt des Empfangs, und bei eingeschriebener Postsendung der Zeitpunkt der Annahme des Schreibens seitens der Betriebsführerin.
- Falls der Klient einseitig den Auftrag kündigt:
a) Bis 14 Tage vor Anreise wird keine Stornierungsgebühr verrechnet.
b) Ab 13 Tage vor Beginn des betreffenden Aufenthalts und weniger, bis einen Tag vor Anreise, oder Rücktritt während des Aufenthalts, wird eine Stornogebühr von 100% des Gesamtpreises des Aufenthalts berechnet, - Falls der Klient den Vertrag einseitig im Sinne dieses Artikel kündigt, ist die Betriebsführerin verpflichtet, ihm den bereits vergüteten Vertragspreis, reduziert um die betreffende Stornogebühr zurückzuerstatten, dies binnen 21 Tage nach Erhalt der Belege, die in Abs. 2 dieses Artikels aufgeführt sind. Dieser Betrag wird dem Klienten auf ein durch diesen bezeichnetes Bankkonto in Form einer Banküberweisung zurückerstattet. Die mit dieser Rückerstattung verbundenen Transaktionskosten gehen zu Lasten des Klienten.
- Der Betriebsführer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Klient:
- die Rechtsordnung der Österreichischen Republik verletzt,
- wiederholt diese AGB verletzt,
- sich weigert, den berechtigten Forderungen und Anweisungen des Betriebsführers Folge zu leisten,
- das Eigentum des Betriebsführers, gemeinsame Räumlichkeiten oder Räumlichkeiten anderer Eigentümer beschädigt, oder durch sein Benehmen die Rechte anderer Klienten und Personen in der Umgebung beeinträchtigt.
6. Falls der Betriebsführer aus den oben aufgeführten Gründen vom Vertrag zurücktritt, hat der Klient keinen Anspruch auf jegliche Rückvergütung für den ungenutzten Zeitraum des bestellten Aufenthaltes.
11. Abschließende Bestimmungen
- Die Betriebsführerin behält sich das Recht vor, diese AGB zu modifizieren. Die gültigen AGB werden jeweils auf der Internet-Adresse www.booknassfeld.at publiziert.
- Sämtliche daraus resultierende Verträge als auch Rechtsbeziehungen, deren Bestandteil diese AGB sind, richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Die Vertragsparteien haben ausdrücklich vereinbart, dass eventuelle Streitigkeiten durch ein Tschechisches Gericht entschieden werden, konkret durch das Stadtgericht in Brno.
- Sollte eine der Verpflichtungen oder Bestimmungen dieser AGB für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit anderer Verpflichtungen und Bestimmungen dieser AGB, und die Vertragsparteien verpflichten sich so eine ungültige oder nicht durchsetzbare Verpflichtung oder Bestimmung durch eine neue, geltende und durchsetzbare Verpflichtung oder Bestimmung zu ersetzen, wobei derer Inhalt am nächsten dem Gegenstand und ökonomischen Zweck der ursprünglichen Verpflichtung oder Bestimmung entsprechen muss.
- Falls der Vertrag von diesen AGB abweicht, gehen die Vertragsbestimmungen vor.
In Prag am 25.8.2020